Rattenbefall

Rattenbefall

Die Mitarbeiter der Stadtentwässerung Bad Waldsee kontrollieren bei ihren Kanalinspektionsmaßnahmen die öffentlichen Abwasseranlagen auch auf den Befall von Ratten. Wenn der Befall von Kanälen mit den unliebsamen und nicht ungefährlichen Schädlingen festgestellt wird, werden durch die eigens hierfür geschulten Mitarbeiter oder auch Fremdfirmen die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Für die Schädlingsbekämpfung in den Kanälen gilt das Tierschutzgesetz mit seinen entsprechenden Auflagen und Bedingungen, die von der Stadtentwässerung erfüllt und eingehalten werden.

Ratten gelten als Krankheitsüberträger. Sie scheiden mit ihrem Urin Bakterien (z. B. Leptospiren) und Viren (z. B. Hantaviren) aus.

Wer ist bei einem Rattenbefall zuständig und an wen wende ich mich?

  • Auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Park- und Grünanlagen, Spielplätzen, Friedhöfen usw. liegt die Zuständigkeit beim Baubetriebshof der Stadt Bad Waldsee (07524/4001980).
  • Auf den privaten Grundstücken muss jeder Eigentümer selbst Vorsorge treffen und erforderlichenfalls einen zugelassenen Schädlingsbekämpfer beauftragen. Tut er dieses nicht bzw. zeigt die Tätigkeit des beauftragten Schädlings­bekämpfers keine Wirkung, ist der Rattenbefall der Abteilung öffentliche Ordnung (07524/94-1334) zu melden, damit von dort ggf. entsprechende Anordnungen gegenüber dem privaten Grundstückseigentümer getroffen werden können.
  • Die Stadtentwässerung Bad Waldsee ist nur zuständig für den Rattenbefall in den öffentlichen Kanälen und an öffentlichen Gewässern und kann nur hier tätig werden. Sollten Sie einen Rattenbefall in der öffentlichen Kanalisation oder an öffentlichen Gewässern feststellen, melden Sie diesen bitte bei den Mitarbeitern der Stadtentwässerung oder unter 07524/94-1374.

Neben der regelmäßigen Kanalinspektion und Reinigung des öffentlichen Kanalnetzes ist die Änderung des Verbraucherverhaltens bei den Bürgerinnen und Bürgern die wichtigste Vorbeugemaßnahme gegen Rattenbefall.

Lebensmittelabfälle sind so zu beseitigen, dass sie nicht mehr für die tierischen Schädlinge zugänglich sind. Bezogen auf die Kanalisation bedeutet dies: Wer Lebensmittelreste über die Kanalisation entsorgt, betreibt aktive Rattenfütterung!

Weitere Informationen zum Thema Wanderraten erhalten Sie vom Bundesumweltamt.