Zisternen

Hinweis für Grundstückseigentümer mit Zisternen

Das im Haushalt genutzte Brauchwasser (z. B. für Toilettenspülung, Waschmaschine etc.), das den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, muss über Wasseruhren erfasst werden und wird mit dem Schmutzwassertarif abgerechnet. Die Wasseruhren werden von Mitarbeitern des Wasserversorgungsverbands Obere Schussentalgruppe (OSG) eingebaut. Die vorbereitenden Arbeiten in der Hausinstallation müssen jedoch vom Eigentümer auf eigene Kosten durch einen Wasserinstallateur vorgenommen werden. Die Hausinstallation muss von den Installateuren so vorbereitet werden, dass von den Wassermeistern nur noch der Wasserzähler eingesetzt werden muss. Dabei ist in der Hausinstallation vor und nach dem Wasserzähler ein Absperrventil einzubauen.

Der Einbau der Wasseruhr durch die OSG sowie deren Austausch nach Ablauf der Eichzeit ist durch die monatliche Zählergebühr mit 1,73 € für den kleinen Zähler (QN 3/5) bzw. 1,82 € für den größeren Zähler (QN 7/10) abgegolten.

Wenn die vorbereitenden Arbeiten in der Hausinstallation abgeschlossen sind, können Sie im städt. Steueramt den Einbau der Wasseruhr beauftragen. Der Auftrag wird dann an die OSG weitergeleitet.

Auf die beigefügte Skizze wird verwiesen.

Arbeitsskizze zum Einbau einer Abwasserzähleinrichtung
Arbeitsskizze zum Einbau einer Abwasserzähleinrichtung

Weitere Dokumente zum Download

Betriebswasseranlagen (Regenwasseranlagen)