Rückstau
Jedes Jahr dieselben Schlagzeilen!
Starke Regenfälle, vor allem Gewitterregen, führen jedes Jahr zu Kellerüberschwemmungen. Die Folgen sind oftmals hohe Schäden an Gebäuden und beim Hausrat. Das Abpumpen des Wassers, die Reinigung der Räume und die Behebung der Schäden machen viel Arbeit und kosten Geld.
Häufige Ursache: Rückstau
Wie kommt es zur Kellerüberschwemmung?
Vor allem bei sommerlichen Wolkenbrüchen kann die Kanalisation die Wassermassen nicht unbegrenzt aufnehmen. Es kommt zu einem Rückstau des Wassers im öffentlichen Kanal und in den Hausanschlusskanälen. Auch in den Regenrohren des Gebäudes kann das Wasser bis auf Höhe der Straßenoberkante stehen.
Man spricht deshalb auch von der sogenannten "Rückstauebene". Alle Abläufe (Bodenabläufe, Waschbecken, Toiletten usw.) unterhalb dieser Ebene sind dann ebenfalls rückstaugefährdet, so dass Abwasser ins Untergeschoss eindringen kann.
Wie Sie Ihr Gebäude gegen Rückstau sichern, können Sie im Rückstau-Handbuch nachlesen.
Ist Ihr Haus dagegen gesichert?
Nach geltendem Recht sind für alle Schäden, die auf eine fehlende Rückstausicherung beruhen, alleine die Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Daher kann mangelnde Vorsorge zu einem teuren Spaß werden. Die Grundstücksentwässerung sollte deshalb dahingehend überprüft werden, ob sie die technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Maßnahmen zur Sicherung gegen Rückstau
Der beste Schutz gegen eindringendes Wasser ist ein Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen in rückstaugefährdeten Untergeschossen, falls dort kein Abwasser anfällt. Möchte auf Abläufe, Waschbecken, Toiletten usw. im Untergeschoss nicht verzichtet werden, muß das Abwasser mit einer Hebeanlage über die Rückstauebene gefördert werden. Weitere Informationen gibt es hier: Rückstau-Handbuch
Rechtliche Bestimmungen
Die Abwassersatzung der Stadt Bad Waldsee, DIN EN 752; DIN EN 12056 und der DIN 1986 – 100. Schadensersatzansprüche gegen die Stadt können bei einem Rückstau des öffentlichen Kanals bis zur Rückstauebene nicht geltend gemacht werden.
Technische Bestimmungen
Diese Info kann Ihnen nicht alle technischen Einzelheiten für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen gegen Rückstau vermitteln. Die ausführlichen technischen Bestimmungen können den DIN- und EN-Vorschriften entnommen werden.
Vor der Durchführung entsprechender Maßnahmen sollte ein Fachbüro für Entwässerung oder Sanitärinstallation zu Rate gezogen werden.
Grundstücksentwässerung
Wo beginnt das öffentliche Kanalnetz und wo endet die Zuständigkeit des Hauseigentümers? Gibt es einen Stau im Revisionsschacht, ist der Eigentümer zuständig - anders wenn die Störung außerhalb der Grundstücksgrenze liegt.